Höhere Produktivität durch Integration !

Die QS-Filter-Software bestimmt seit 2004 für jeden Krankenhausfall die Dokumentationsverpflichtung für die externe vergleichende Qualitätssicherung (evQS). Die Software prüft anhand der Diagnosen und Prozeduren, welche Module für diesen Fall dokumentiert werden müssen.

Entscheidungskriterium sind die von der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH herausgegebenen Auslösebedingungen. Dabei sind für jeden Leistungsbereich bestimmte Ein- und Ausschlußkriterien definiert. Dazu gehören Diagnosen, Prozeduren und ab 2006 auch der Entlassungsgrund.

Die Summe der geprüften Fälle und ausgelösten Module eines Verfahrensjahres werden in der Sollstatistik angegeben. Damit wird die Soll-Anzahl der zu dokumentierenden Leistungen festgelegt.

Die Sollstatistik wird in elektronischer und in Papierform an die Bundes- und Landesgeschäftsstellen mit einem Knopfdruck übermittelt.

Vermeiden Sie mit FalkQS redundante Datenerfassungen. Sie können die Patientendaten über unsere konfigurierbare Schnittstelle aus dem KIS abrufen und mit Hilfe der QS-Filter-Software die Dokumentationsverpflichtung für die einzelnen Fälle prüfen. Für einen dokumentationspflichtigen Behandlungsfall werden der Patient und die Bögen von der Schnittstelle angelegt.